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TK-Beschluss vom 05.06.2021 

Auf Grund der Aufhebung des Katastrophenfalls in Bayern zum 7. Juni 2021 und mit den Neuregelungen durch die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommt es nun auch im sportlichen Bereich zu umfangreicheren Öffnungen.

Die Beschlüsse durch die TK können immer nur das geltende Recht und die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung wiedergeben. Dabei gibt es noch zahlreiche Einschränkungen, die im Spielbetrieb beachtet werden müssen.

Die Fachspartenleitung ist dabei bemüht, eine möglichst umfangreiche Öffnung des Spielbetriebs zu erreichen. Auch unsere Mitglieder möchten nach Monaten der Einschränkungen wieder sportlich aktiv werden. Dabei muss beachtet werden, dass es Sportlerinnen und Sportler gibt, die aus unterschiedlichen Gründen noch nicht teilnehmen können oder wollen. Das muss in der momentanen Lage beachtet und respektiert werden.

Im Sommer 2021 werden folgende sportliche Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben, stattfinden:

  • Der Jugendspielbetrieb findet in allen Bereichen vollumfänglich statt.
  • Die erste Bundesliga der Damen und die Bundesligen der Herren werden ebenfalls stattfinden. Sie dienen zum Teil der Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften. Es ist nach geltendem Recht nicht möglich mit Auf- und Abstieg zu spielen, solange es eine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt.
  • Die Einzelwettbewerbe (Ziel) sowie alle Pokale werden durchgeführt.
  • Alle Vereine dürfen und können vereinseigene Turniere veranstalten.

Bitte beachten Sie die geltenden Vorgaben der jeweilils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weitere Informationen können auch auf der BLSV-Homepage - Handlungsempfehlungen ab Montag, den 07. Juni 2021 unter Handlungsempfehlungen eingesehen werden.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrem Kreis oder Bezirk.

 

gez.

Landesobmann (Fachsparte Eisstocksport)

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